AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schreiner- und Innenausbauarbeiten

Unternehmer-Offerte

Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen den VSSM-AGB vor. Die AGB gelten als grundsätzliche Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Organisatorische Regelungen (Aufgaben, Pflichten, Rechte, Verantwortungen, Ablauforganisation):

Grundlagen, Geltungsbereich

Urheberrechte. Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie die Offertbeschriebe des schriftlichen Angebotes des Unternehmers bleiben dessen Eigentum;

Sie dürfen anderen Bewerbern nicht zur Kenntnis gebracht werden. Der Empfänger ist nur zur vertragsgemäßen Verwendung der erwähnten Offert- bzw. Vertragsunterlagen berechtigt.

Die Verletzung der Urheberrechte berechtigt den Unternehmer zu einem pauschalen Schadenanspruch in der Höhe des Leistungshonorars.

 

Anwendungs-Fachplanung. Leistungsbeschreibungen bzw. Ausschreibungstexte und Devisierungen enthalten die vollständige und korrekte Anwendungs-FachplanungDarin sind sämtliche bestellungsrelevanten Kriterien berücksichtigt und als Produkteeigenschaften abschliessend definiert.

Eine Überprüfung der Fachplanung durch den Anbieter ist nicht möglich und findet nicht statt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Ausschreibung und Fachplanung.

Raumklima. Die Produkte sind zur Nutzung mit Innenklima zwischen 30-70 % Leuchtfeuchte (LF) ausgelegt. Die empfohlene Raumluftfeuchte für Innenräume mit Behaglichkeit liegt bei 35-65 % LF. Der geforderte Feuchtigkeits- und Anwendungsbereich ist zu planen und zu definieren. Die davon abhängigen Schwind- und Quell-Eigenschaften sind vorgängig zu definieren und zu planen. 

Pflichten des Lieferunternehmens 

Ausführungsplanung (Angebot) 

Produkte-/ Dienstleistungsangebote der Lieferanten. Offerten mit Leistungsbeschrieb werden aufgrund der Anforderungsdefinitionen der Bauherrschaft erstellt. Die Produkteeigenschaften werden dem Kunden klar deklariert. 

Produkte-Eigenschaften (geeignete Produkte). Die Vertragspartner prüfen und klären individuell ab, ob die Produkte und deren Eigenschaften für die vorgesehene Nutzung geeignet sind und vereinbaren dies gegenseitig. 

Vorleistungen. Das Erstgespräch und die erste Offerte des Produktelieferanten sind in der Regel kostenlos. Weitere Vorschläge, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen sind kostenpflichtig (Planung- und Projektierungsvertrag) und sind gegenseitig zu vereinbaren. 

Gültigkeit des Angebotes. Die Gültigkeit für Offerten beträgt 60 Tage, sofern keine andere Frist ausdrücklich festgelegt ist. Später eintreffende Bestellungen sind durch den Unternehmer bestätigen zu lassen. 

Werkvertrag, Bestellung 

Auftragserteilung, Vergabe, Grundbestellung 

Die Bestellung und die zum Bestellzeitpunkt vorhanden Kenntnisse und Informationen bewirken den Werkvertrag und bilden die Basis für beide Werkvertragspartner zur verbindlichen Vertragserfüllung. Der Leistungsumfang basiert auf: 

Bestellungsänderung. Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Frist. 

Regiearbeiten und zusätzliche Arbeiten nach Aufwand. Dadurch verursachte Aufwände, Unterbruchs- und Etappierungkosten/-spesen und Mehrleistungen werden aufgrund erstellter Rapporte verrechnet. 

Mehr und Minderleistungen werden gegenüber den Grundleistung abgegrenzt und separat ausgewiesen. 

Gerichtstand. Der Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz des Lieferunternehmens. 

Preis-, Ausmass-, & Zahlungskonditionen 

Preise 

■ Werkpreis als Einheitspreis, Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position. 

■ Werkpreis als Abrechnungspreis, Der Abrechnungspreis wird Anteilsmässig in Prozent (%) der Objekt-Gesamtsumme z.B. bei Projekthonoraren berechnet 

■ Werkpreis nach Aufwand (Regie). Ohne vorgängige individuelle Vereinbarung gelten die Regieansätze des VSSM in CHF/h.

  • Monteur
  • Berufsarbeitende
  • Hilfskraft
  • Lehrling
  • Fahrzeuge, An- & Rückfahrtusw.

In den Regieansätzen ist die Benutzung von Servicewagen, Kleinmaschinen und von Spezialwerkzeugen nicht inbegriffen. 

■ Kostendach. Die Kosten sind dem Kunden regelmässig zu melden. Das Kostendach gilt als Information und nicht als verbindlicher Einheitspreis. 

Ausmaß

Mehr- Mindermengen. Weicht die auszuführende Gesamtmenge um mehr als +/- 20 % von der offerierten Menge ab, wird ein neuer Einheitspreis festgelegt auf der Preisbasis der Offerte. 

Kostengrundlage. Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage zu vereinbaren. 

Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. 

Zahlungskonditionen 

Abzüge. Nach Ablauf der Zahlungsfristen entfällt ein Skontoabzug. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet. 

Regiearbeiten werden monatlich netto abgerechnet. 

Schlussrechnung. Sie wird innert 30 Tagen nach Bauabnahme erstellt. 

Zahlungsfrist. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Rechnungsprüfung und -administrierung der Bauleitung bzw. der Bauherrschaft verlängern die Frist nicht. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Mahnung wegen Zahlungsverzug. 

Zahlungspflicht. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen. 

Verzugszins. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 9 % auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet. 

Ausführung, Produktion, Baumontage 

Inbegriffene Leistungen sind:

Die definitive Bestimmung und die Bestellung wird durch den Unternehmer in zweckmässiger Weise unterstützt z. B. durch Kundenzeichnungen, in Ausstellung vorhandene Muster und Modelle, Katalogabbildungen, Tabellen, Pläne, Referenzbilder.

  • Produktionsplanung nach Bestellung. Die Produktionsplanung wird durch den Unternehmer gewährleistet. Voraussetzung dazu bildet der Werkvertrag sowie die bestätigten Ausführungen der Wahlmöglichkeiten. 
  • die direkte Lieferung zum Bauobjekt, sofern nichts anderes vereinbart 
  • Grundbeschichtung oder Imprägnierung, Grundierung (für Bauteile mit Anschluss an Außenklima)
  • die endgültige Verteilungen innerhalb Baustelle, sofern nichts anderes vereinbart 
  • die Baumontagesofern nichts anderes vereinbart 
  • Einmaliger Einbau. Zusätzliche Arbeitsgänge z. B. Aus- und Einhängen oder Einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen z. B. Malerarbeiten sind kostenpflichtig

Nicht inbegriffene Leistungen sind (organisatorisch):

  • Erweiterte, individuelle Beratungs-, Auswahl- und Entscheidungsunterstützung für Materialausführungen mit Wahlmöglichkeit wie z.B. zusätzliche Illustrationen, grafische Visualisierungen, physische Modelle, vergrösserte Farbmuster u. ä.
  • Objektbezogene, behördliche Abklärungen, Auflagen und Bauherrschafts-Informationen wie z.B. Fluchtwege, Brandabschnitte, Lichtöffnungen usw.
  • Beratungs- und Gestaltungsleistungen ausserhalb des Werkvertrages
  • Schutz gegen Beschädigung nach Einbau
  • auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeiten.
  • zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offertstellung nicht vorausgesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich mitzuteilen
  • Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise und Logistikkosten bei bauseits veranlassten, nicht vorhergesehenen Unterbrechungen der Arbeiten
  • Anpassungsarbeiten infolge Fehler in den Plänen oder ungenauen und krummen Mauerwerken. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich mitzuteilen
  • Abdeckungen von Bauteilen infolge ungenügenden Lagermöglichkeiten im Bau
  • zusätzliche Abdeckungen an Bauteilen infolge Beschädigungsgefahr während der Bauphase

Terminplan. Für die Terminplanung ist die Bauherrschaft zuständig.  

Holzfeuchtigkeit beim Einbau für Einrichtungen: Der Mittelwert liegt bei 9 % Holzfeuchte, der klimatisch bedingte Schwankungsbereich bei 6 – 12 %.
Im Normalbereich der Luftfeuchtigkeit bei Wohn- und Arbeitsklimata sind Holz und Holzwerkstoffe ohne besondere Vorkehrungen verwendbar. Andauernde Unter- oder Überschreitungen der Luftfeuchtigkeit unter 30 % bzw. über 80 % können zu Mängeln oder Schädigungen an Bauteilen führen. 

Einbau und Baumontage: Mit dem Einbau darf erst begonnen werden, wenn durch die klimatischen Verhältnisse am Einbauort sichergestellt ist, dass die durch die Luftfeuchtigkeit (30-70 % LF) die normale bzw. vereinbarte Holzfeuchte nicht mehr überschritten wird. 

Bauseitigen Verzögerungen. Die Folgen aus bauseitigen Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der (bauseitigen) Vor- und Nebenarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Es ist eine neue Frist mit dem Unternehmer zu vereinbaren. 

Materialwahl, Qualität. Präzisierungen und Eingrenzungen sind immer individuell zwischen Käufer und Lieferunternehmen zu definieren, zu vereinbaren und als Referenz zu anerkennen. Dazu gehören: 

  • Kleinflächen-Originalmuster als Referenz
  • Großflächen-Originalmuster als Referenz
  • Abbildungen, Fotos
  • Modelle, Muster
  • Direktauswahl durch Kunde z. B. Massivholz, Granit, usw.
  • Qualitätsskala von Verbänden „Skala x“
  • Qualitätsskala von Unternehmen „Skala y“
  • Produktedeklaration von Einzelprodukten u.a.

Gesamterscheinung der Fronten. Innerhalb einer „Fronteinheit“ z. B. pro Schrankfront, pro Raum oder pro Geschoss wird eine einheitliche Gesamterscheinung gewährleistet (Gestalterisch). Dazu gehören:

  • Frontfugenbild
  • Oberflächenbild; Farbe, Struktur

Primär- und Sekundäreigenschaften

Als Teile mit primären Eigenschaften gelten:

  • Sichtbare Fronten
  • Funktionsfähigkeit, arttypisch
  • Vereinbarte Eigenschaften und Merkmale

     

Als Teile mit sekundären Eigenschaften gelten:  

  • Innenflächen, Innenteile
  • technische Konstruktionen, Verbindungen
  • Nicht vereinbarte Eigenschaften und Merkmale

Baustelle, Lieferung 

Bei Beginn der Baumontagearbeiten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Zufahrt. Die Bausituation muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen.

Gerüste, Baukräne, Aufzüge. Der Besteller hat kostenlos die erforderlichen Gerüste, Baukräne, Aufzüge zu stellen.

Aufzug. Bei Bauten mit mehr als 4 Stockwerken inkl. Erdgeschoss sind bauseits Aufzugsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sinngemäss gilt dies auch für Terrassenhäusern.

Energie. Elektro-Steckdosen, geeignete Stromanschlüsse innerhalb ca. 50m von der Montagestelle. Die Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom sind zur Verfügung zu stellen. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Lagerplatz Werkzeug. Für Montagematerial und Werkzeuge ist bauseits ein geeigneter abschliessbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Lagerplatz Material. Materiallager: Für die vom Unternehmer anzuliefernden Bauteile und Material ist bauseits kosten- los ein geeigneter trockener Lagerplatz zur Verfügung zu stellen.

Zugang. Gut begehbare Treppenhäuser. Sie dürfen nicht durch Gerüste usw. unzulässig eingeengt sein. Allfällige Mehr- arbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen infolge Nichtbeachten dieser Montagebedingungen können in Rechnung gestellt werden.

Arbeitssicherheit und Reinigung 

BaustelleFür die allgemeine Baustellensicherheit und Reinigung ist die Bauherrschaft verantwortlich.

ArbeitsplatzFür die Arbeitssicherheit und die Reinigung der einzelnen Arbeitsplätze und Einbauorte sind die jeweiligen Lieferanten/Unternehmen verantwortlich.

EntsorgungDer Lieferant (Unternehmer) ist für die Entsorgung des eigenen Materials selber zuständig. Es sind keine prozentuale Preisabzüge zulässig.

Material, Baustoffe 

Umweltschutz. Es sind möglichst ökologische Produkte zu verwenden. Produktvorschriften dem Kunden übergeben.

Naturprodukte. Naturprodukte verfügen grundsätzlich über stark unterschiedliche Eigenschaften und Merkmale. Diese naturbedingten Differenzen sind zu erwarten und können nicht ausgeschlossen und nicht als Mängel bezeichnet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Massivholz
  • Furnier
  • Naturstein
  • Holzwerkstoffe u. a.

Bauabnahme und Mängel 

PrüfpflichtAbnahme Alle vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung und Anzeige der Vollendung vom Besteller oder von der Bauleitung im Beisein des Unternehmers zu kontrollieren.

Mängel sind innert 5 Tagen dem Unternehmen als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.

Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.

Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.

Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind:

  • Monteur
  • Preisnachlass
  • Rücktritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)

Garantieleistungen 

Garantiedauer, VerjährungsfristenEs bestehen die folgenden Sicherheiten:

  • 5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2)
  • 2 Jahr Garantie für alle Mängel

Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist der Unternehmer berechtigt, seine Leistungen so lange zurückzuhalten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.

Rücktrittsrecht. Wird der Unternehmer innerhalb einer an- gemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten (Art. 83 OR).

Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte bewegliche Ware, die nicht mit dem Bauwerk fest verbunden wird, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts bleibt vorbehalten.

Bauhandwerkerpfandrecht gemäss ZGB Art. 837 ff.

Nutzung und Wartung

Bedienungsanleitungen. Revisionspläne, Reinigungsvorschriften, Produktanwendungsvorschriften usw. werden der Bauherrschaft nach der Bauabnahme übergeben.

Nutzung. Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die korrekte Nutzung, insbesondere der Belüftungs- und Befeuchtungsfunktionen.

Raumluftfeuchte (LF). In belüfteten und im Winter beheizten Räumen beträgt der Normalbereich der relativen Luftfeuchtigkeit (LF) 30 – 70 %. Im Normalbereich der Luftfeuchtigkeit bei Wohn- und Arbeitsklimata sind Holz und Holzwerkstoffe ohne besondere Vorkehrungen verwendbar. Andauernde Unter- oder Überschreitungen de Luftfeuchtigkeit unter 30 % bzw. über 80 % können zu Mängeln oder Schädigungen an Bauteilen führen.

Holzfeuchtigkeit (HF).Das Massivholz übernimmt unmittelbar die Feuchtigkeit aus der Luft (sog. Feuchtegleichgewicht). Bei 20° Celsius erhält Massivholz die folgende Holzfeuchtigkeit. 30 % LF = ~6 % HF, 48 % LF = ~9 % HF,

64 % LF = ~12 % HF, 70 % LF = ~14 % HF

Wartung und Service. Die Bauherrschaft ist für die korrekte Wartung verantwortlich.

Technische Regelungen (Produkteeigenschaften- & deklarationen)

Grundlagen, Geltungsbereich. Es werden folgenden Regelungen vereinbart:

  • SIA Norm 241 Schreinerarbeiten

Option: zusätzlich kann situativ vereinbart werden:

  • SIA Norm 181 Schallschutz im Hochbau
  • SIA Norm 256 Deckenverkleidungen aus Fertigelementen
  • SIA Norm 253/753 Bodenbeläge aus Holz u. ä.
  • SIA Norm 257 Maler, Holzbeiz- und Tapezierarbeiten
  • SIA Norm 265, 265/1, Holzbau
  • SIA Norm 331 Fenster, Fenstertüren
  • SIA Norm 343 Türen und Tore